Dr. med. vet. Dagmar Röders & Yvonne Langas
   
  Aktuelles / Heimtierausweis
   


Das Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft informiert:

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss für Hunde,
Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend
verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt
werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h.
das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kenn-
zeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier
und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass
das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland
stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage
und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung
längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens
12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde. (Stand: 22.02.2005)

 


ausführlicher Text: www.verbraucherministerium.de
 
   
 

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